Die Fakten hinter unserer Arbeit
Als Fraktion und Stadträt*innen bekommen wir finanzielle Mittel, um unsere Mitarbeitenden zu bezahlen, in unsere Arbeit zu investieren und um für die Zeit, die wir für das Ehrenamt verwenden, entschädigt zu werden. Um welche Beträge es sich dabei handelt, möchten wir hier freiwillig und transparent aufzeigen.

Vorwort
Es ist uns wichtig, Transparenz über die Höhe der Aufwandsentschädigung als Gemeinderat in Karlsruhe und über die Haushaltsmittel der Fraktion zu schaffen.Die Verwendung der Mittel ist an Regeln gebunden. Das ist manchmal nicht so einfach, wie es sich anhört. Deshalb möchten wir zunächst einige wichtige Informationen dazu geben.
Wie erhält eine Fraktion die Mittel von der Stadt? Und woher finanzier die Stadt diese Mittel?
Eine Fraktion erhält die Mittel von der Stadt durch regelmäßige Auszahlungen (meist quartalsweise oder jährlich direkt auf die Konten der Fraktionen), die gemäß der Fraktionsfinanzierungssatzung im Haushaltsplan der Kommune vorgesehen sind. Die Stadt wiederum finanziert diese Mittel über quartalsweise Auszahlungen, die gemäß durch Steuereinnahmen, Gebühren, Beiträge und Zuweisungen (z. B. vom Land) gespeist werden.
Können die Mitel für alles ausgegeben werden oder ist es an etwas gebunden?
Die Fraktionsmittel im Gemeinderat sind streng zweckgebunden und dürfen nur für klar definierte Aufgaben wie Personal-, Sachkosten und Gemeinderatsarbeit genutzt werden. Wahlkampfzwecke oder Parteienfinanzierung sind unzulässig. Nicht verwendete Sachmittel können begrenzt ins nächste Jahr übertragen werden. Personalmittel hingegen sind nicht übertragbar.
Erhält jede Fraktion immer den gleichen Betrag?
Die Höhe der finanziellen Mittel, die jede Fraktion erhält, richtet sich nach ihrer Größe. Die Fraktionsfinanzierungssatzung sieht eine Staffelung vor:
- Sockelbeitrag für jede Fraktion
- variablen Beitrag pro Fraktionsmitglied
- Je mehr Mitglieder, desto mehr Mittel für größere Fraktionen
- Die genaue Definition variiert von Stadt zu Stadt.
Definition der Fraktionsgrößen
- Kleine Fraktion (2-4 Mitglieder):
Grundbetrag + höherer variabler Betrag pro Mitglied, um die Arbeit zu unterstützen - Mittlere Fraktion (5-9 Mitglieder):
Grunbetrag + durchschnittlicher variabler Betrag pro Mitglied. - Große Fraktion (Mind. 10 Mitglieder):
Grundbetrag + geringer variabler Betrag pro Mitglied
Größere Fraktionen erhalten aufgrund ihrer Mitgliederzahl einen geringeren Pro-Kopf-Zuschuss.
Wird kontrolliert, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde?
Ja, die Verwendung der Fraktionsmittel wird kontrolliert. Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder müssen jährlich bis spätestens 30. April des Folgejahres einen prüffähigen Verwendungsnachweis vorlegen. Dabei wird überprüft, ob die Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich genutzt wurden. Diese Nachweise dienen der Sicherstellung, dass die Ausgaben den Vorgaben der Fraktionsfinanzierungssatzung entsprechen.
Alle Mittel auf einen Blick
Nun zu den Beträgen: Wie gesagt, ist die Verwendung der Mittel in bestimmten Kategorien klar definiert. Die Summen in Klammern sind immer durch unsere Fraktionsgröße von drei Mitgliedern berechnet. Immerhin wollen wir ja auch über uns Transparenz schaffen.
Stadtrats-Entgelt
Jede Person, die im Karlsruher Stadtrat sitzt, erhält eine Basis-Entschädigung von 1.005€ im Monat. Der/ Die* Fraktions-Vorsitzende und dessen/deren* Stellvertretung bekommt dann noch einen weiteren monatlichen Zusatzbetrag obendrauf. Da wir beide Positionen zu zwei Co-Vorsitzenden aufgespaltet haben, erhalten Fabian und Adina jeweils 754€ zu ihrer Basis-Entschädigung zusätzlich. Dazu erhält jedes Fraktions-Mitglied noch ein KVV-Abo für den Stadtkreis und je nach Aufsichtsrat noch einen weiteren Betrag von ca. 50 – 100€ pro Sitzung. Wie viel das bei uns ist, erklären wir im nächsten Absatz. Auslands-Reisekosten-Erstattungen und eine monatliche Babysitter-Pauschale von 150€ sind auch noch möglich. Von der Summe gehen als Mandatstragende ca. 10% an die Partei Volt ab und es werden noch Steuern bezahlt.
Adinas Sitzungsgelder 2024
50 € Stiftungsrat der Heimstiftung Karlsruhe
525 € Aufsichtsrat Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Fabians Sitzungsgelder 2024
100€ + 325€ Stadtwerke Karlsruhe GmbH
75€ Fächerbad Karlsruhe GmbH
75€ KBG – Karlsruher Bädergesellschaft GmbH
65€ Verbandsversammlung RVMO
75€ KTG – Karlsruher Tourismus GmbH
75€ KME – Karlsruher Marketing und Event GmbH
Video-Erklärung
Hier bekommt ihr von Adina nochmal persönlich in einem kurzen Video erklärt, was uns als Stadträt*innen an Entschädigungen zusteht.
151.482 €
Personal-Budget
Diese Summe setzt sich aus dem Entgelt für eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 13 (6.635,44€/Monat) und einer Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 9B (5.018,11€/Monat) zusammen; jeweils Stufe 6 und zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Verwendung der Mittel kann auch in anderer Personalzusammensetzung erfolgen. Weiterhin bezahlen wir 1% der Entgeltsumme an die Stadt für den Service der Entgeltabrechnung.
11.600 €
Sachkosten-Budget
Diese Summe steht uns für Sachkosten zur Verfügung. Damit ist alles gemeint, was nicht den Gehalt unserer Mitarbeitenden betrifft.
Da wir mit Einzug in den Gemeinderat auch ein leeres Büro bezogen haben, haben wir auch noch 2.650€ für die Erstausstattung von Mobiliar etc. im Kaufhaus der Stadt erhalten. Um aber so sparsam wie möglich zu sein, haben wir auch viel auf Sachspenden von gebrauchten Möbeln gesetzt.
Das Sachkosten-Budget ist unter anderem dafür gedacht, dass die Fraktion und deren Mitarbeitende sich durch interne und externe Veranstaltungen fortbilden.
Video-Erklärung
Hier bekommt ihr von Adina nochmal persönlich in einem kurzen Video erklärt, was uns als Fraktion an Budgets zusteht.
Kurzer Zusatz noch zu den Personalkosten:
Leider haben wir versehentlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in der Rechnung unterschlagen. Das heißt, unsere Personalkosten sind höher als es in der Satzung, aus der wir die Zahlen genommen haben, angegeben ist.
Dokumentation
Für die Nerds unter Euch gibt es hier auch nochmal alles direkt zum Nachlesen. Das haben nicht wir selbst alleine verfasst, sondern das sind die aktuellsten Versionen der jeweiligen Satzungen.

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