Transparenz
Die Fakten hinter unserer Arbeit
Als Fraktion und Stadträt*innen bekommen wir finanzielle Mittel, um unsere Mitarbeitenden zu bezahlen, in unsere Arbeit zu investieren und um für die Zeit, die wir für das Ehrenamt verwenden, entschädigt zu werden. Um welche Beträge es sich dabei handelt, möchten wir hier freiwillig und transparent aufzeigen.
Vorwort
Es ist uns wichtig, Transparenz über die Höhe der Aufwandsentschädigung als Gemeinderat in Karlsruhe und über die Haushaltsmittel der Fraktion zu schaffen.Die Verwendung der Mittel ist an Regeln gebunden. Das ist manchmal nicht so einfach, wie es sich anhört. Deshalb möchten wir zunächst einige wichtige Informationen dazu geben.
Wie erhält eine Fraktion die Mittel von der Stadt? Und woher finanziert die Stadt diese Mittel?
Eine Fraktion erhält die Mittel von der Stadt durch regelmäßige Auszahlungen (meist quartalsweise oder jährlich direkt auf die Konten der Fraktionen), die gemäß der Fraktionsfinanzierungssatzung im Haushaltsplan der Kommune vorgesehen sind. Die Stadt wiederum finanziert diese Mittel über quartalsweise Auszahlungen, die gemäß durch Steuereinnahmen, Gebühren, Beiträge und Zuweisungen (z. B. vom Land) gespeist werden.
Können die Mittel für alles ausgegeben werden oder ist es an etwas gebunden?
Die Fraktionsmittel im Gemeinderat sind streng zweckgebunden und dürfen nur für klar definierte Aufgaben wie Personal-, Sachkosten und Gemeinderatsarbeit genutzt werden. Wahlkampfzwecke oder Parteienfinanzierung sind unzulässig. Nicht verwendete Sachmittel können begrenzt ins nächste Jahr übertragen werden. Personalmittel hingegen sind nicht übertragbar.
Erhält jede Fraktion immer den gleichen Betrag?
Die Höhe der finanziellen Mittel, die jede Fraktion erhält, richtet sich nach ihrer Größe. Die Fraktionsfinanzierungssatzung sieht eine Staffelung vor:
- Sockelbeitrag für jede Fraktion
- variablen Beitrag pro Fraktionsmitglied
- Je mehr Mitglieder, desto mehr Mittel für größere Fraktionen
Die genaue Definition variiert von Stadt zu Stadt. Kleine Fraktionen sind von 2-4 Stadträten, mittlere haben 5-9 und große haben mehr als 10.
Wird kontrolliert, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde?
Ja, die Verwendung der Fraktionsmittel wird kontrolliert. Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder müssen jährlich bis spätestens 30. April des Folgejahres einen prüffähigen Verwendungsnachweis vorlegen. Dabei wird überprüft, ob die Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich genutzt wurden. Diese Nachweise dienen der Sicherstellung, dass die Ausgaben den Vorgaben der Fraktionsfinanzierungssatzung entsprechen.
Alle Mittel auf einen Blick
Nun zu den Beträgen: Wie gesagt, ist die Verwendung der Mittel in bestimmten Kategorien klar definiert. Die Summen in Klammern sind immer durch unsere Fraktionsgröße von drei Mitgliedern berechnet. Immerhin wollen wir ja auch über uns Transparenz schaffen.
Stadtratsentgelt
Jede Person, die im Karlsruher Stadtrat sitzt, erhält eine Basis-Entschädigung von 1.005€ im Monat. Der/ Die Fraktions-Vorsitzende und dessen/deren Stellvertretung bekommt dann noch einen weiteren monatlichen Zusatzbetrag obendrauf. Da wir beide Positionen zu zwei Co-Vorsitzenden aufgespaltet haben, erhalten Fabian und Adina jeweils 754€ zu ihrer Basis-Entschädigung zusätzlich. Dazu erhält jedes Fraktions-Mitglied noch einen weiteren Betrag von ca. 50 – 100€ pro Sitzung. Wie viel das bei uns ist, erklären wir im nächsten Absatz. Auslands-Reisekosten-Erstattungen und eine monatliche Babysitter-Pauschale von 150€ sind auch noch möglich. Von der Summe gehen als Mandatstragende ca. 10% an die Partei Volt ab und es werden noch Steuern bezahlt.
Adinas Sitzungsgelder 2024
- 50 € Stiftungsrat der Heimstiftung Karlsruhe
- 525 € Aufsichtsrat Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Fabians Sitzungsgelder 2024
- 100€ + 325€ Stadtwerke Karlsruhe GmbH
- 75€ Fächerbad Karlsruhe GmbH
- 75€ KBG – Karlsruher Bädergesellschaft GmbH
- 65€ Verbandsversammlung RVMO
- 75€ KTG – Karlsruher Tourismus GmbH
- 75€ KME – Karlsruher Marketing und Event GmbH
Videoerklärung
Hier bekommt ihr von Adina nochmal persönlich in einem kurzen Video erklärt, was uns als Stadträt*innen an Entschädigungen zusteht.
151.482 €
Personalbudget
Diese Summe setzt sich aus dem Entgelt für eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 13 (6.635,44€/Monat) und einer Halbtagsstelle der Entgeltgruppe 9B (5.018,11€/Monat) zusammen; jeweils Stufe 6 und zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Verwendung der Mittel kann auch in anderer Personalzusammensetzung erfolgen. Weiterhin bezahlen wir 1% der Entgeltsumme an die Stadt für den Service der Entgeltabrechnung.
Videoerklärung
Hier bekommt ihr von Adina nochmal persönlich in einem kurzen Video erklärt, was uns als Fraktion an Budgets zusteht.
Kurzer Zusatz noch zu den Personalkosten:
Leider haben wir versehentlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in der Rechnung unterschlagen. Das heißt, unsere Personalkosten sind höher als es in der Satzung, aus der wir die Zahlen genommen haben, angegeben ist.
Verwendungsnachweis 2025
Nachweis über die Verwendung der Haushaltsmittel für die Geschäftsführung
Einnahmen und Ausgaben für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
1 Personalkostenbudget
| Haushaltsmittel insgesamt | € | |
|---|---|---|
| 1.1 | Haushaltsmittel der Stadt zur laufenden Fraktionsarbeit (Personalkostenbudget) | 156.301,00 |
| 1.2 | Sonstige Personaleinnahmen / Erstattungen von Dritten | 1.566,04 |
| Einnahmen insgesamt | 157.867,04 | |
| 1.3 | Personalausgaben | |
| Gehälter (lt. Abrechnung des Personal- und Organisationsamts) | 156.311,17 | |
| Verwaltungskosten Personal (lt. Abrechnung des Personal- und Organisationsamts) | 1.562,77 | |
| Berufsgenossenschaft | 278,78 | |
| Personalausgaben insgesamt | 158.152,72 | |
| Differenz Einnahmen / Ausgaben | -285,68 | |
| Ausgleichszahlung von Sachkostenbudget | 285,68 | |
| Ausgleichszahlung an Sachkostenbudget | 0,00 | |
| Summendifferenz nach Ausgleichszahlung | 0,00 | |
| Rückzahlungsbetrag Personalkosten (Differenz) | 0,00 |
2 Sachkostenbudget
| Haushaltsmittel insgesamt | € | |
|---|---|---|
| 2.1 | Übertrag aus Vorjahr (siehe Bescheid Vorjahr) | 291,25 |
| 2.2 | Haushaltsmittel der Stadt zur laufenden Fraktionsarbeit (Sachkostenbudget) | 9.996,00 |
| 2.3 | Sonstige Einnahmen / Erstattungen von Dritten / Zinseinnahmen | 831,37 |
| Einnahmen insgesamt | 11.118,62 | |
| 2.4 | Sachausgaben (ohne Rückzahlung aus Vorjahr) | |
| 2.4.1 | Raumausstattung und Geräte (Schreibtafel, Konferenz-Lautsprecher, Videokamera, …) | 1.922,66 |
| 2.4.2 | Wartung und Instandsetzung | 0,00 |
| 2.4.3 | Büromaterial | 0,00 |
| 2.4.4 | Kopier- und Druckkosten | 0,00 |
| 2.4.5 | Fernmelde- und Portogebühren | 0,00 |
| 2.4.6 | Zeitungen, Fachliteratur (BNN) | 464,44 |
| 2.4.7 | Öffentlichkeitsarbeit (Website-Provider) | 282,51 |
| 2.4.8 | Fraktionssitzungen (Miete, Erfrischungen u.ä.) | 461,46 |
| 2.4.9 | Fortbildung, Klausuren | 970,94 |
| 2.4.10 | Beiträge für kommunalpolitische Vereinigungen | 0,00 |
| 2.4.11 | Sonstige Ausgaben (insbesondere Lizenzen für Software: Projektmanagement, Video, Design) | 2.160,98 |
| Sachausgaben insgesamt | 6.262,99 | |
| Differenz Einnahmen / Ausgaben | 4.855,63 | |
| Ausgleichszahlung von Personalkosten max. 15 % | 0,00 | |
| Ausgleichszahlung an Personalkosten max. 100 % | 285,68 | |
| Summendifferenz nach Ausgleichzahlung | 4.569,95 |
3 Bestand
| € | ||
|---|---|---|
| 3 | Bestand | 4.569,95 |
| Übertrag für das folgende Jahr | 2.284,98 | |
| Summe Gesamtrückzahlung | 2.284,98 |
Mittel des Personalkostenbudgets sind nicht in das folgende Jahr übertragbar.
Der vorgenannte Bestand des Sachkostenbudgets kann bis zu 50 % der jährlich hierfür zur Verfügung gestellten Mittel in das Folgejahr übertragen werden.
Aufgrund der unterjährigen Anlage der Budgetmittel konnten Zinsen in Höhe von 831,37 Euro erwirtschaftet werden. Wir beantragen, diese vollständig in das Jahr 2026 übertragen zu können (zusätzlicher Übertrag von 415,69 Euro).
Aus diesem Grund beantragen wir die Übertragung von in Summe 2.700,67 Euro in das Jahr 2026 (415,69 Euro + 2.284,98 Euro) sowie die Reduktion der Rückzahlung auf 1.869,29 Euro (2.284,98 – 415,69 Euro).
Es wird bestätigt, dass die Einnahmen und die Ausgaben richtig und vollständig ausgewiesen sind sowie die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet wurden. Die Angaben stimmen mit den Büchern und Belegen überein. Der ausgewiesene Bestand ist kassenmäßig vorhanden. Darüber hinaus wird unter Hinweis auf die vom Innenministerium aufgestellten Grundsätze für die Fraktionsfinanzierung bescheinigt, dass die Mittel entsprechend der vorgegebenen Zweckbindung ausschließlich für die Fraktionsarbeit verwendet und keine Gelder für Wahlkampfzwecke bzw. zur direkten und indirekten Parteienfinanzierung abgezweigt wurden (siehe Urteil des BVerfG vom 19.07.1966 2 BvF 1/65, NJW 1966 Heft 33 S. 1499 sowie andere einschlägige höchstrichterliche Urteile und Gerichtsbeschlüsse).
Karlsruhe, den 26.1.2026
Fabian Gaukel
Fraktionsvorsitzender
Adina Geißinger
Fraktionsvorsitzende
Paulo Alexandre
Fraktionskassierer