Volt-Fraktion Karlsruhe

Änderungsantrag: Aktualisierung und Anpassung der Grillplatzordnung an klimatische Veränderungen: Musikgeräteverbot auf Grillplätzen erst ab 22 Uhr im Sommer

28.04.2026
Ruby Morgan Voigt

Vorlage Nr.: 2026/0170/2
Eingang: 25.04.2026
Fraktion: Volt


Gremium Termin TOP Ö/N Zuständigkeit
Gemeinderat 28.04.2026 15.2 Ö Entscheidung

Statt der vorgesehenen Einführung eines generellen Musikverbots ab 20 Uhr auf städtischen Grillplätzen möge der Gemeinderat in der Sommerzeit (Mitte April-Ende September) das Verbot lockern auf nach 22 Uhr.

Alte Grillplatzverordnung vom 14.03.2017:

Es ist verboten, ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm zu erzeugen, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines Anderen zu schädigen (unzulässiger Lärm). Die Benutzung von Stromaggregaten, das Musizieren mittels verstärkerunterstützter Instrumente, das Abspielen von Musik mit Lautsprechern/Verstärkern sind nicht gestattet.

Neue geplante Grillplatzverordnung vom 23.03.2026:

Es ist verboten, Lärm zu erzeugen, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft belästigt. Daher sind die Benutzung von Stromaggregaten, das Musizieren mittels verstärkerunterstützter Instrumente und das Abspielen von Musik nicht gestattet. Musikgeräte sind nur in angemessener Lautstärke bis 20 Uhr erlaubt.

Änderungsvorschlag zur neuen Grillplatzverordnung:

Es ist verboten, Lärm zu erzeugen, der die Allgemeinheit, die Nachbarschaft oder Waldbewohner belästigt. Daher sind die Benutzung von Stromaggregaten und das Musizieren mittels verstärkerunterstützter Instrumente nicht gestattet. Musikgeräte sind von Mitte April bis Ende September bei angemessener Lautstärke bis 22 Uhr und während der Winterruhe von Oktober bis Mitte April bis 20 Uhr erlaubt.

Begründung

Öffentliche Grillplätze sind Orte, an denen Menschen zusammenkommen können. Vor allem im Sommer sind diese Orte sehr attraktiv für Personengruppen ohne eigenen Garten bzw. ohne eigene Grillstelle. Grillplätze bieten vor allem für junge und finanziell schwache Menschen einen großen Mehrwert. Eine klare Regelung, welche Regeln dort gelten sind erforderlich; dabei müssen Natur und Mensch sowie Erholung und Feiern in Balance gehalten werden.

Eine Einführung eines generellen Musikverbots ab 20 Uhr soll Tier und Mensch schonen, greift allerdings zu weit in den Sommermonaten. Musik in angemessener Lautstärke bis 22 Uhr bei später Dämmerung im Sommer (teils erst ab 22:30 Uhr) stellt keine unverhältnismäßige Mehrbelastung für Waldbewohner dar. Im Winter kann anhaltender Lärm die Winterruhe stören, weshalb hier ein Lärmverbot ab 20 Uhr sinnvoll ist. Zudem ist auch im privaten Garten das Grillen und Musizieren bis 22 Uhr gestattet.


Fabian Gaukel, Adina Geißinger, Kiên Nguyen

Tags

#umwelt #miteinander #ag #fg #kn

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