Volt-Fraktion Karlsruhe

Änderungsantrag: Reduktion der Einsparungen bei der Personalbesetzungssperre

24.03.2026
Ruby Morgan Voigt

Vorlage Nr.: 2026/0203/2
Eingang: 23.03.2026
Fraktion: Volt


Gremium Termin TOP Ö/N Zuständigkeit
Gemeinderat 24.03.2026 9.4 Ö Entscheidung

Im Rahmen der finanziellen Notlage der Stadt Karlsruhe wurde durch den Oberbürgermeister eine Personalbesetzungssperre bis Ende 2026 ausgerufen.

Diese Maßnahme ist nachvollziehbar, um kurzfristig Einsparungen zu erzielen, sorgt aber nach 4 Sparrunden und der durch den Verwaltungsauftrag notwendigen Stellenkürzungen für immensen Druck und auch Verunsicherung bei allen städtischen Mitarbeitenden. Befristete Stellen werden nicht entfristet und Schlüsselstellen, die für den reibungslosen Weiterbetrieb der städtischen Aufgaben zwingend notwendig sind, werden nicht mehr besetzt – selbst bei bereits laufenden Ausschreibungen. Und so werden die seit Jahren gewachsenen Aufgaben auf noch weniger Personen verteilt.

Darüber hinaus besteht eine zusätzliche Gefahr im Bereich der Gleichstellung: Aufstockungen von Teilzeitstellen und Rückkehrmöglichkeiten in den ursprünglichen Beschäftigungsumfang nach Elternzeit oder Pflegezeiten, die besonders häufig von Frauen* geleistet werden, sind durch die Sperre erschwert. Dies kann Erfolge in der Gleichstellung der letzten Jahre zurückdrehen und ist ein zusätzlicher Verlust von Fachkompetenz, wenn nach der Rückkehr eine Versetzung in eine andere Dienststelle notwendig ist, da die ursprüngliche Stelle nicht mehr besetzt werden darf.

Dies ist in diesem Ausmaß nicht tragbar. 12 Millionen sind jedoch nicht kurzfristig andersweitig verfügbar.

Die Volt-Fraktion Karlsruhe fordert daher die Reduktion von 12 auf 10 Millionen Einsparungen durch den Besetzungsstopp. Als Ausgleich der zwei Millionen fordern wir, die Reduktion der Sachmittel im Bereich Straßeninstandhaltung (ca. 65 Millionen) zu nutzen.

Die Besetzungssperre hat als Ziel 12 Millionen Einsparungen. Sie ist aber keine komplette Sperre, denn es gibt Stellen, die aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen besetzt werden müssen oder die sich durch Drittmittelfinanzierung selbst tragen. Zusätzlich gab es Bewerbende, die bereits eine Zusage hatten – hier entscheidet der OB, welche Stellen dennoch besetzt werden dürfen.

Wir wollen ihm mehr Spielraum geben und vor allem zur Nutzung des Ermessensspielraums für folgende Stellen animieren:

  1. Aufstockungen von Teilzeitstellen sowie Wiederkehr in den Job ermöglichen
  2. Entfristung von Verträgen für Schlüsselstellen, die für einen Weiterbetrieb der Stadt nötig sind
  3. Neubesetzungen von Schlüsselstellen, die für einen Weiterbetrieb der Stadt nötig sind
  4. Neubesetzungen, die durch den Stopp laufende Bewerbungsverfahren beendet haben

Adina Geißinger, Fabian Gaukel

Tags

#haushalt #fg #ag

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