Vorlage Nr.: 2026/0467/1
Eingang: 27.07.2026
Fraktion: Volt
| Gremium | Termin | TOP | Ö/N | Zuständigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinderat | 28.07.2026 | 6.1 | Ö | Entscheidung |
Die Volt-Fraktion beantragt, daß der Gemeinderat beschließen möge, den neu ergänzten Paragraphen §22a wie folgt zu ändern:
“Die Speicherung und/oder Weiterverbreitung von Film- und Tonaufnahmen, auch in Teilen, soweit sie nicht nach Absatz 1 und 2 zulässig ist, wird untersagt.”
wird verändert zu:
“Die Speicherung und/oder Weiterverbreitung von Film- und Tonaufnahmen, auch in Teilen, soweit sie nicht nach Absatz 1 und 2 zulässig ist, wird untersagt mit Ausnahme der Nutzung der eigenen Film- und Tonaufnahmen durch die aufgenommene Person, sofern keine Rechte Dritter betroffen sind.”
Sachverhalt / Begründung
Die Reichweite der städtischen Website reicht oft nicht aus, um alle Einwohner:innen zu erreichen. Die Reichweiten der entsprechenden Fraktionen/Gruppierungen nicht zu nutzen, wäre eine verpasste Chance.
Die Erweiterung der Nutzungsrechte für eigene Film- und Tonaufnahmen auf die Nutzung des eigenen Videos/Tons ist ein zentraler Schritt, um die Reichweite und auch die Transparenz der Inhalte unserer gemeinderätlichen Arbeit zu stärken.
Denn nur wer versteht, was passiert, kann sich auch wirklich beteiligen. Das ist nicht nur moderne Politik, das ist Politik, die zu den Menschen kommt. In einer Zeit, in der viele Menschen Politik als entfernt und undurchsichtig erleben, setzt Volt mit dieser Änderung ein klares Zeichen für Transparenz und Einwohner*innennähe.
Bei der Nutzung ist es wichtig, die Rechte Dritter zu wahren und Missbrauch vorzubeugen, daher erweitern wir die Verwendung der Aufzeichnungen explizit nur auf die Aufzeichnungen der eigenen Person.
Adina Geißinger, Fabian Gaukel, Kiên Nguyen