Volt-Fraktion Karlsruhe

Ergänzungsantrag zur Werbeanlagensatzung

24.03.2026
Ruby Morgan Voigt

Vorlage Nr.: 2025/0716/1
Eingang: 23.03.2026
Fraktion: Volt


Gremium Termin TOP Ö/N Zuständigkeit
Gemeinderat 24.03.2026 3.1 Ö Entscheidung

Wir begrüßen die Aufstellung einer Werbeanlagensatzung und vor allem ihrem Ziel, unsere Innenstadt attraktiv und lebenswert zu gestalten. Wir teilen allerdings die Bedenken was die Komplexität und die Erfüllung der Ziele angeht, daher beantragen wir zwei ergänzende Maßnahmen:

1. Erstellung einer Auslegungshilfe für Gewerbetreibende

Die Verwaltung wird beauftragt, eine leicht verständliche Auslegungshilfe zur Werbeanlagensatzung zu erarbeiten und zum Anhang der Satzung bzw. auf der offiziellen Internetseite der Stadt Karlsruhe bereitzustellen. Diese Auslegungshilfe soll den Gesetzestext in klarer, verständlicher Sprache wiedergeben und durch praxisnahe Beispiele, beispielhafte Zeichnungen und Bebilderungen veranschaulichen, welche Arten von Werbeanlagen zulässig sind und welche nicht. Ziel ist es, insbesondere für Gewerbetreibende die Anwendung der Satzung transparenter und handhabbarer zu machen und damit Unsicherheiten sowie Beratungsaufwände zu reduzieren.

2. Bericht über Umsetzungserfahrungen nach 12 Monaten

Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten der Werbeanlagensatzung dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll umfassend darstellen:

  • die Anzahl der eingegangenen Anträge auf Werbeanlagen
  • die Anzahl der abgelehnten Anträge
  • die Anzahl der Anträge, die nach Anpassungen erneut eingereicht wurden
  • die Anzahl der direkt genehmigten Anträge

Zusätzlich soll der Bericht anhand von Fallbeispielen aufzeigen, inwieweit die Satzung dazu beiträgt, unerwünschte Werbeanlagen zu verhindern, aber auch zulässige und stadtbildverträgliche Werbung zu ermöglichen. Diese Transparenz ermöglicht eine fundierte Bewertung der Auswirkungen der Satzung und kann gegebenenfalls Grundlage für Anpassungen oder Nachsteuerungen sein. Dieses Vorgehen orientiert sich am Verfahren des „Bauturbo"-Prozesses, bei dem regelmäßig im Bauausschuss über die Handhabung der Anträge berichtet wird.


Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen wesentlich dazu beitragen werden, die Akzeptanz und Wirksamkeit der Werbeanlagensatzung zu erhöhen und damit die Attraktivität und ein hochwertiges Erscheinungsbild der Karlsruher Innenstadt langfristig zu sichern.

Fabian Gaukel, Adina Geißinger

Tags

#innenstadt #fg #ag

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