Volt-Fraktion Karlsruhe
Zurück zur Übersicht Interfraktioneller Antrag

Umsetzung Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 auf kommunaler Ebene - Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Karlsuhe vereinden

18.02.2025
Celine Borchers
  1. Die Stadtverwaltung erstellt in Anknüpfung an das bestehende städtische Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ein inhaltliches und zeitliches Ergänzungskonzept, in dem dargestellt wird, welche Schritte erfüllt werden sollen, um dem Nationalen Aktionsplan (NAP) bis zum vorgegebenen Ziel 2030 zu entsprechen.

  2. Die Verwaltung entwickelt Vorschläge, wie mit den Bedarfen des steigenden Anteils Pflegebedürftiger unter den Wohnungslosen umgegangen werden kann.

  3. Die Stadtverwaltung veröffentlicht den Stand der Umsetzung im städtischen Open Data Dashboard für die Bürger*innen dauerhaft transparent und verständlich. Jährliche Zwischenstände werden unter Einbezug der in diesem Bereich aktiven Träger im Sozialausschuss diskutiert.

Begründung/Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat das Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. 2023 waren in Europa mindestens 895.000 Menschen ohne festen Wohnsitz. In Deutschland lebten laut dem Wohnungslosenbericht 2022 rund 262.000 Menschen ohne eigene Wohnung, darunter etwa 37.400 auf der Straße. In Karlsruhe sind laut aktueller Angabe der Stadtverwaltung seit mehreren Jahren konstant zwischen 550 und 600 Personen obdachlosenrechtlich untergebracht. Diese Zahlen verdeutlichen, wie dringend umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erforderlich sind.

Ein zentrales Instrument dafür ist der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit (NAP), der die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen fördert. Ziel ist es, jedem von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot zu machen. Um sicherzustellen, dass Karlsruhe die Ziele des NAP bis 2030 erfüllt, möchten wir, dass die Stadtverwaltung konkrete Schritte unternimmt. Erstens soll sie aufzeigen, wie es gelingen kann, dass jede wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Person in Karlsruhe bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies erfordert ein Konzept, das die erforderlichen Anstrengungen der Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen beschreibt und Lösungen entwickelt, um bestehende Unterstützungsangebote auszubauen oder neue zu schaffen.

Insbesondere ist es wichtig, ist eine Lösung für die wachsende Zahl pflegebedürftiger Wohnungsloser zu finden. Im ehemaligen Hotel Anker z.B. ist die Pflegemöglichkeit nicht sichergestellt. Weder ist es barrierefrei noch sind die baulichen Voraussetzungen gegeben. Drittens soll die Stadtverwaltung ein jährliches Monitoring zum Grad der Umsetzung der Ziele durchführen. Dies wird es ermöglichen, den Fortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen rechtzeitig angepasst werden, falls Hindernisse auftreten. Um die städtischen Maßnahmen auch den Bürger*innen gegenüber möglichst transparent zu kommunizieren, sollen die Fortschritte zudem regelmäßig im städtischen Open Data Dashboard veröffentlicht werden.

Die Ergebnisse dieses Monitorings werden im Sozialausschuss diskutiert, wobei die in diesem Bereich aktiven Trägerinnen und Akteurinnen der Zivilgesellschaft einbezogen werden. Durch diesen partizipativen Ansatz wird die effektive Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen gefördert und die Handlungsfähigkeit vor Ort gestärkt.

Eine zentrale Herausforderung bleibt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bund bis 2026 rund 14,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Doch allein finanzielle Mittel reichen nicht aus – die Umsetzung auf kommunaler Ebene ist entscheidend.

Die Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Sie sind die direkten Ansprechpartner*innen für Betroffene und verfügen über die notwendigen Strukturen, um vor Ort Maßnahmen umzusetzen. Ihre Aufgaben umfassen die Koordinierung von Hilfsangeboten und die Integration wohnungsloser Menschen in langfristige Wohnlösungen. Zudem müssen sie den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern, ebenso die Nutzung von Leerstand und flexibel auf spezielle Bedürfnisse – wie die von pflegebedürftigen Wohnungslosen – reagieren.

Durch regelmäßiges Monitoring und die enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen können Kommunen sicherstellen, dass die Ziele des Nationalen Aktionsplans erreicht werden. Damit tragen sie maßgeblich zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bei.

Tags

#soziales #wohnen

Teilen