Sachverhalt und Begründung
Für die klassische festinstallierte 18/1 Großflächenwerbetafel verlangen Werbefirmen aktuell zwischen 10-75 € pro Tag von ihren Kund*innen.
Beispielrechnung:
- 100 % Auslastung der Tafel = 3.650-27.375 € Umsatz pro Jahr
- 75 % Auslastung = 2.737-20.531 €
- 50 % Auslastung = 1.825-13.687 €
Während bewegliche Werbetafeln unter die Sondernutzungsgebührensatzung fallen, welche pauschal um 20% erhöht wird, werden baulich Installierte Werbetafeln nach unserem Wissensstand nur einmalig mit verhältnismäßig geringen Verwaltungsgebühr von 100-600€ belegt.
Antrag
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, eine jährliche Gebühr für besagte Werbetafeln zu prüfen oder hilfsweise eine erhöhte einmalige Gebühr zu verlangen, die den wirtschaftlichen Wert der Installation fairer berücksichtigt.
Begründung
In einer angespannten Haushaltssituation, die durch gesamtstädtische Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen geprägt ist, können zusätzliche Gebühren höhere Einnahmen generieren, die der Stadt zugutekommen.
Die zunehmende Masse an Werbeinhalten führt zu einer Informationsflut, welche die Bürger*innen zusätzlich belastet. Gleichzeitig bleibt der gesellschaftliche Mehrwert dieser Werbung begrenzt.
Unterzeichnet von:
- Adina Geißinger
- Fabian Gaukel
- Kien Nguyen