| Kategorie | Details |
|---|---|
| Seite im HH-Plan | S. 31 ff. |
| Teilhaushalt | 6600 - Tiefbau |
| Ergebnishaushalt | Produktbereich 54 |
| Finanzhaushalt | - |
Änderungen und neue Mittelanmeldungen
| Art | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einsparungen Sachkosten Bund- und Landstraßen (entspricht 20% der spezifischen Sachkosten) | Zielwert: 1.000.000 € | Zielwert: 1.000.000 € | - | - | - |
| Einsparungen Sachkosten Gemeindestraßen (entspricht 3% der spezifischen Sachkosten) | Zielwert: 500.000 € | Zielwert: 500.000 € | - | - | - |
Anträge
- Volt beantragt die Reduktion der Kosten für die Instandhaltung/Sanierung von Bundes-, Land- und Kreisstraßen über die Aussetzung der Instandhaltung für alle Straßen mit ZW-Wert kleiner 3,5, mit einem Zielwert von 1,0 Mio. Euro p.a.
- Volt beantragt, dass die Stadt Karlsruhe straßentypspezifisch Ansprüche auf jährlichen Verlustausgleich mindestens gegen Bund und Land stellt (an dieser Stelle funktions-/leistungsspezifisch und nicht im Rahmen allgemeiner Zuweisungen etc.).
- Volt beantragt die Reduktion der Kosten für die Instandhaltung/Sanierung von Gemeindestraßen über die Aussetzung der Instandhaltung für alle Straßen mit ZW-Wert kleiner 2,0, mit einem Zielwert von 0,5 Mio. Euro p.a.
Problemstellung
Die Stadt Karlsruhe betreibt die Instandhaltung/Sanierung aller Arten von Straßen im Stadtgebiet. Wirtschaftlich werden diese Aktivitäten im Produktbereich 54 abgebildet. Der jährliche Verlust beläuft sich im Zeitablauf stabil auf ca. 65 Mio. Euro. In diesem Verlust sind bereits Zuweisungen und Investitionszuwendungen von Bund/Land berücksichtigt. Es handelt sich um eine spezifische Verletzung des Konnexitätsprinzips im Bereich Straßeninstandhaltung/-sanierung. Daher hält es Volt für geboten, die Kompensation der sich daraus ergebenden Verluste zumindest von Bund und Land (und eher nicht vom Landkreis) einzufordern.
Im DHH sind für den Produktbereich 54 in den Jahren 2026 und 2027 64,2 Mio. Euro bzw. 65,5 Mio Euro eingeplant. Eine Aufteilung in die einzelnen Produktgruppen "Bund, Land, Kreis, Gemeinde, etc." ist in der vorliegenden Version des Haushaltsplans nicht verfügbar.
Gemäß der Planung für das Jahr 2024 aus dem interaktiven Haushalt der Stadt Karlsruhe entfielen für diesen Zeitraum ca. 22% der Verluste auf Bundes- und Landstraßen und ca. 70% auf Gemeindestraßen. Nimmt man eine ähnliche Verteilung für die Jahre 2026 und 2027 an, dann ergeben sich Verluste für Bundes- und Landstraßen im aktuellen Doppelhaushalt in Höhe von ca. 14 Mio. Euro und für Gemeindestraßen in Höhe von ca. 45 Mio. Euro.
Ebenso geht aus der Planung 2024 ein Sachkostenanteil von ca. 33% an allen Kosten des Produktbereichs 54 hervor (incl. aller internen Verrechnungen). Wendet man diesen wiederum auf die Verluste an, ergeben sich Sachkosten
- für Bundes- und Landstraßen in Höhe von ca. 5 Mio. Euro und
- für Gemeindestraßen in Höhe von ca. 15 Mio. Euro
Straßenzustandsbewertung
In Baden-Württemberg werden Straßenzustände über bundesweit standardisierte Notenskalen bewertet – für Fahrbahnen nach der ZEB-Klassifikation (Zustandserfassung und -bewertung). Es werden Zustandswerte (ZW) in den folgenden Klassen abgebildet:
| Zustandswert (ZW) | Bedeutung (vereinfacht) |
|---|---|
| 1,0 – 1,5 | sehr gut |
| 1,5 – 2,0 | gut |
| 2,0 – 3,0 | noch ausreichend / befriedigend |
| 3,0 – 4,0 | mäßig / deutlich geschädigt |
| 4,0 – 5,0 | schlecht bis sehr schlecht |
Wichtig sind zwei Schwellen, die in der Erhaltungsplanung genutzt werden:
- Warnwert: ZW 3,5 – Abschnitt muss genauer beobachtet und analysiert werden.
- Schwellenwert: ZW 4,5 – in der Regel sind verkehrsbeschränkende oder bauliche Maßnahmen zu prüfen bzw. einzuleiten.
Zur Haushaltsstabilisierung beantragt Volt für die Jahre 2026 und 2027 die Aussetzung der Instandhaltungsmaßnahmen bei Bundes- und Landstraßen für die Straßen mit einem ZW-Wert kleiner 3,5. Darüber hinaus beantragt Volt die Aussetzung der Instandhaltungsmaßnahmen bei Gemeindestraßen für die Straßen mit einem ZW-Wert kleiner 2,0.
Diese Überlegungen sind Basis für die obigen Antragsziffern 1-3.